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Regelungen des Fischens mit Hineinschleppen (Hineintragen) des Köders am Plattensee

(Empfehlung)

Die Angelordnung der Plattense muss von jedem Person befolgt werden, die ein "Behúzós területi jegy" gekauft hat, eine spezielle Bereichskarte für die Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Mehode (Jahres-, Wochen- oder 72 Stunden-Karte). (nachfolgend bezeichnet als: Boilie-Angelkarte) Der Angler ist auserdem verpflichtet, die Bestimmungen der Angelordnung der Plattense und die unter Punkt 27 aufgeführten Regeln einzuhalten. Jegliche Verletzung dieser Regelungen gilt als Verletzung der Fischereiordnung am Plattensee und kann zum Einzug des Gebietsscheines oder zum Verbot des Erwerbs eines Gebietsscheines zu Folge haben. Unser Ziel ist es, durch die genaue Regelung der Methode des Hineintragens des Köders (Boiliefischen) den besonderen Naturwert bildenden Bestand der Großkarpfen des Plattensees wesentlich wirkungsvoller zu schützen, die Aussiedlung und Vermarktung der Großkarpfen ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir die Zusammenarbeit mit den Anglern der Sektoren. Die praktischen Teile der Methode wurden auch mit ihnen gemeinsam ausgearbeitet.


 

 

1.       Allgemeine Regelungen

 

1.1.    Ziel der Methode des Hineinschleppens (Hineintragens) des Köders, Friedfische zu fangen, sie zu messen und abzuwiegen, fotografieren und schließlich schonend zurückzusetzen.

 

1.2.    Als Hineinschleppen oder Hineintragen gilt es die Methode, wenn die Köder vom Angler unter Anwendung von technischen Mitteln (z. B. Boot, Futterboot, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne Wurf im Wasser laufend oder schwimmend zum Angelplatz befördert wird. Dabei wartet der Angler am Ufer oder auf einem, mit dem Ufer in Verbindung stehenden Angelplattform auf dem Biss. Es gilt auch Hineinschleppen oder Hineintragen, wenn der Angler im Wasser  laufend die Montage letztlich mit einem Wurf kombiniert zum Angelplatz befördert, wenn der durchschnittlicher Wasserstand am Plattensee über 80 cm ist. (www.hydroinfo.hu).

 

1.3.    Auf der Grundlage der oben aufgeführten Prinzipien hat der Angler im Besitz einer Karte für die Methode des Hineintragens des Köders die Regelungen des schonenden  Umganges im Falle aller gefangenen Fische stets einzuhalten (Siehe Punkt 3).

 

1.4.    Für die Methode des Hineintragens des Köders stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1.4.1. Organisationen (Campings, Selbstverwaltungen) die eine unmittelbar am Ufer liegende  Immobilie besitzen oder bewirtschaften, können auf dem eigenen Gebiet Angelplätze für die Methode des Hineintragens des Köders markieren. Zeiten für die Ausübung dieser Methode können sie auf der Webseite boiliebalaton.hu in einem Platzreservierungssystem bestellen. Das Platzreservierungssystem ist für jeden zugänglich.

 

1.4.2. Besitzer der Seegrundstücke können - falls sie über das erforderliche Gebietskarte verfügen - mit dem Hineinschleppen/Hineintragen Methode auf ihrem Grundstück angeln, müssen jedoch einer Meldepflicht nachkommen.Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite boiliebalaton.hu auf der Anmeldungsebene unter Angabe der genauen Adresse (Straße, Hausnummer) der GPS-Koordinaten und dem Zeitpunktes des Angelns. Den Platz dürfen sie für eventuelle Gäste weitervermitteln, für die Meldepflicht und dafür, dass die Gäste eine für die Methode gültige Karte besitzen hat der Besitzer der Immobilie (der Registrator der Angelstelle für die Methode des Hineintragens des Köders) ebenfalls volle Verantwortung.

Wenn es zur Verletzung der Regelungen kommen sollte, werden wir gegen den Betreffenden rechtlich vorgehen, und verbieten ihm die Anwendung der  Methode des Hineintragens des Köders an der jeweiligen Angelstellstelle. An diesen Angelstellen ist die Anwendung der Methode – je nach Willen des Grundstückbesitzers – eher von privater Art. Es kann aber auch Teil des im vorigen Punkt beschriebenen öffentlichen Systems sein. Der Immobilienbesitzer, der für die Methode des Hineintragens des Köders registriert und die hierfür notwendige Karte erworben hat stimmt gleichzeitig zu, dass die Kontrolle durchführende Personen nach vorheriger Absprache das Grundstück betreten und die Angelstelle überprüfen dürfen.

 

1.4.3. Die Methode des Hineintragens des Köders darf auf der freien, öffentlichen Uferbereichen ebenfalls angewendet werden, allerdings nur außerhalb der Badesaison. Dabei ist es wichtig, dass der Angler den Platz nicht im Voraus bucht. Nach der geltenden Ethik darf ein Angler die öffentlichen Plätze frei benutzen. Wenn er jedoch den betreffenden Angelplatz eingenommen hat, darf am selben Platz kein weiterer Angler fischen. Nur wenn der zuerst den Platz benutzende Angler das Fischen beendet und den Platz verlassen hat. Die Meldepflicht besteht auch in diesem Fall, wie es in den vorigen Punkten beschrieben wurde, allerdings nur nach Einnahme des Angelplatzes. Der Angler trägt auch hier die Verantwortung für Sauberkeit und Hygiene des Angelplatzes. In Sachen des Daueraufenthalts am Angelplatz (Zelten, Schlafen im Freien) ist an den Betreiber des öffentlichen Geländes zu wenden. Die von ihm vorgeschriebenen Verordnungen sind stets einzuhalten. 

 

1.5.    Die Methode des Hineintragens des Köders darf an den öffentlichen Geländen (freie Badestellen) von der Eisschmelze bis 31. Mai bzw. vom 15. September bis zum Zufrieren des Sees von 0:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden.

 

1.6.    Ein Angler kann für dieselbe Angelzeit nur einen Angelplatz buchen. In der gegebenen Zeit darf er höchstens drei künftige, gültige Buchungen haben.

 

1.7.   Die Karpfenangler, die die Hineinschleppen/Hineintragen Methode anwenden, müssen sich einchecken, bevor sie das Angeln beginnen. Markieren der Angelplatz und füttern gilt ebenfalls als Beginn des Angelns. Beim Anmelden müssen Sie den Zeitraum des tatsächlichen Aufenthalts am Wasser markieren, der mindestens 1 und höchstens 7 Tage betragen kann.

 

1.8.   Im Bereich des reservierten Angelplatzes ist das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens für den gültigen Buchungszeitraum mit dem Aufstieg des Eigentümers / Betreuers des Gebiets erlaubt.

 

1.9.  Der Boilie-Angler ist verpflichtet, alle mit dem Hineischleppen-Methode gefangenen einheimischen Fische während der eingecheckten Zeitraum im Balaton Frei zu lassen. Es ist verboten, außerhalb der eingecheckten Zeitraum gefangenen Fisch  während der eingecheckten Zeitraum auf dem Angelplatz zu halten!

 

1.10.  Mit einem gültigen Check-In und einem Boilie-Angelkarte darf der Angler keine einheimischen Fische halten, auch wenn er ein normales Bereichskarte besitzt.

 

1.11.  Im Sinne des gültigen Fischerei-Ausführungsgesetzes dürfen gefangene, nicht heimische Fische  nicht zurückgesetzt werden. Falls es zum Fang solcher Fischarten (Graskarpfen) kommt, und der Angler den Fisch nicht behalten möchte, muss er unsere Gesellschaft benachrichtigen (+36303503333). Wir sorgen für den Abtransport der Fische.

 

2.       Regelungen des Angelns mit der Methode des Hineintragens des Köders

 

2.1.    Der Angler darf mit 2 Angelruten, je ausgerüstet mit einem Einzelhaken angeln. Der leblose Köder am Haar angeboten gilt als vorgeschriebene Richtlinie.

 

2.2.    Angler, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen das Hineinscleppen/Hineintragen-Methode nur unter erwachsenen Aufsicht üben.

 

2.3.    Vom 1. April bis 30. April der Angler, der eine Karte gekauft hat, die ihn berechtigt für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode, und sich gültig eingecheckt hat, bekommt eine Befreiung von Punkt Nr. 6 der Fischereiverordnung für den Plattensee. In dieser Zeit darf er in den folgenden Fällen im Boot bleiben:

 

a)      Drillen oder Freisetzen der Fische

b)      das Angelplatz füttern

c)       auf der Suche nach einem Angelplatz oder beim Hineinschleppen.

2.4.     Die Benutzung eines Köderbootes ist verboten. Als Ausname gilten Angler die eine gültige Gebietskarte besetzen, die ihn für das Hineinschleppen/Hinentragen Methode berechtigt und sich gültig eingecheckt haben.

 

2.5.    Die Anwendung von geflochtenen Schnüren als Hauptschnur ist untersagt. Geflochtene Schnüre als Vorfachmaterial gegen Muscheln dürfen höchstens in einer Länge von 20 Metern benutzt werden.  Die Anwendung von Leadcore (Gegen Muscheln beständige Schnüre mit Bleikern) ist nur in einer Länge von höchstens 1 Meter erlaubt.

 

2.6.    Die Benutzung von Echoloten ist gemäß Fischerei-Ausführungsgesetz erlaubt.

 

2.7.    Erlaubt sind nur Boote mit elektrischem Antrieb.

 

2.8.    Das Angeln darf auf der registrierten Fläche, innerhalb der vermeintlichen Markierung erfolgen.

 

2.9.    Die Angelgeschirre dürfen nur winkelrecht zum Ufer hineingetragen hinein getragen werden. Eine seitliche Abweichung ist nur innerhalb der vermeintlichen Markierung des Angelplatzes möglich. Andere Angler dürfen dabei nicht gestört oder behindert werden.

 

2.10.Es dürfen 2 bewegliche Markierungsbojen je Angler benutzt werden. Die Bojen müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ausgeleuchtet werden.

 

2.11.Innerhalb einer Radius von 40 Metern um die Boje bzw. in 80 Meter Breite zwischen Boje und Ufer darf sich nur  der den Angelplatz registrierte Person befinden, bzw. die Person, der vom Angler die Erlaubnis hierfür erteilt wurde.

 

2.12.Die Beförderung des Angelgeschirres kann  mittels Wurf vom Ufer, mittels Hineintragen, mittels Futterboot oder mittels Boot erfolgen.

 

2.13. Die maximale Entfernung der Hineinschleppen der Köder kann sein:

Westlich des Hafens des Balatonfűzfő Angelvereins (Balatonfűzfői Horgász Egyesület) zum Hafen von BHNP Zrt. in Keszthely: 350 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.

Alle anderen Küsten: 450 Meter gemessen von der Küste des Angelplatzes.

 

2.14. Es ist VERBOTEN, die eingewurfene Angelruten ungeschützt zu lassen und von einer anderen Person beaufsichtigen zu lassen!Im Falle der Anwendung der Methode des Hineintragens des Köders gilt als bewachtete, unter Aufsicht stehender Angelplatz – wenn der Angler solche Bissanzeiger verwendet, die den Biss auch aus weiterer Entfernung wahrnehmen lassen – in folgenden Fällen:

 

a)      Der Angler befindet sich innerhalb 50 Metern von seiner Angelausrüstung entfernt.

b)      Der Angler befindet sich im Wasser um einen Fisch zu drillen zurückzusetzen, oder den Angelplatz zu füttem.

 

2.15. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.

 

2.16. Während der Boilie-Angelwettbewerbe ist es VERBOTEN, die Hineinschleppen/Hineintragen Methode auf der gesamten Oberfläche des Balatons für jeden Angler mit Ausnahme der Teilnehmer zu üben. Sie können sich über die Daten der Wettbewerbe auf www.ibcc.huwww.balatonibojlisverseny.huwww.boiliealbaton.hu Websites informieren.

 

 

 

 

3.       Regelungen des schonenden Umganges

 

3.1.    Einheimische Fische dürfen nicht eingelagert oder entgenommen werden! Verbot gilt auch für die Lagerzeit in der Nacht!

 

3.2.    Im Sinne des schonenden Umganges müssen die oben genannten, gefangenen Fische nach Fotografieren, Messen und Anwiegen sofort zurückgesetzt werden.

 

 

3.3.    Um dem schonenden Umgang gewähr zu leisten, müssen Angler über folgende Mittel und Ausrüstung verfügen:

 

a)      Große, gut gepolsterte, wasserbeständige Karpfenmatraze in guter Qualität. (Für die kurze Aufbewahrung der Fische muss eine nasse Karpfenmatraze benutzt werden).

 

b)      Dicht gewebter, engmaschiger Unterfangkescher in 90x90 cm Größe.

 

3.4.    Die Markierung oder Verstümmelung der Fische ist strengst UNTERSAGT.  Im Falle der Verendung des Fisches zufolge der fahrlässigen Handlung des Anglers ist der Betreiber des Angelreviers berechtigt, Schadensersatz gegenüber dem Angler zu erheben. Der gefangene Fisch darf ausschließlich vom Zuständigen der Gesellschaft mit der gängigen Methode markiert werden, um bei einem künftigen Fang über Wandern und Wachstum des Fisches Informationen zu erhalten.

 

3.5.    Die Fotoaufnahmen von den gefangenen Fischen können auf der Webseitewww.balatonihal.hu unter dem Bilderbuch Karpfen veröffentlicht werden. Wir bitten alle Anglerkollegen, senden sie uns die Aufnahmen von Großkarpfen, die mehr als 10 Kilogramm wiegen. Die E-Mail Adresse lautet horgaszat@balatonihal.hu . Wir werden die Bilder hoch laden.