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Die Angelordnung am Plattensee 

Gültig: Ab dem 1. Februar 2021 für alle Fischereigebiete, die von der Fischereiorganisation zum Angeln genutzt werden [Plattensee und sein Wassersystem sowie der Kis-Balaton-Stausee Nr. 1]

 

Am Plattensee und auf seinem Wassersystem ist Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee (Siófok 8600, Horgony Str. 1.) berechtigt zu angeln. Die Angler am Balaton sollen -auber den Rechtsvorschriften- die Vorschriften der sich den örtlichen Verhältnissen anpassenden Angelordnung kennenlernen und sie einhalten, die in einigen Fragen strenger sind als die gültigen Rechtsvorschriften. Unkenntnis ist keine Entschuldigung. Die Struktur unserer Angelordnung wurde gemäß der nationalen Angelordnung von MOHOSZ geändert: Die einheitliche lokale Fangordnung kann auf www.balatonihal.hu nachgelesen werden. Außerdem haben wir jedem Gebietsticket einen Auszug aus der Angelordnung (AAO) beigefügt, der nur die relevanten Punkte der Fangordnung enthält, die sich speziell auf den Angler beziehen, der sie gekauft hat. Aus diesem Grund ist die Nummerierung des II. Kapitel der AAO ist nicht fortlaufend und die Kapitel VI. und VIII. kann nur in der einheitlichen lokalen Angelordnung gelesen werden.

I. Allgemeine Regulierungsvorschriften


1. Der Angler muss vor dem Angeln das Fischerei-gesetz CII./2013., die Verordnung 133/2013. (XII. 29.) und die Angelordnung am Plattensee studieren und während des Angelns jederzeit befolgen.

 

2. Beim Verstoß gegen das Fischerei-gesetz CII./2013. oder die Verorrdnung 133/2013. (XII. 29.) wird die regionale Angelerlaubnis widerrufen. Diesgilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Angelordnung am Plattensee und die Nationale Angelordnung!

 

3. Mit dem Erwerb der regionalen Angelerlaubnis stimmt der Besitzer der Erlaubnis zu, daß während des Angels, bei bestehendem Verdacht von Verstößen gegen die Verordnung Foto, Video- oder Audioaufnahmen von ihm gemachen werden dürfen. Die Aufnahmen werden dann im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften genutzt.

 

4. Mit dem Erwerb einer Bereichskarte haben Sie einen Zivilvertrag mit Balaton Halgazdálkodási Nonprofit ZRt. (Fischwirtschaftliche Non-profit geschlossene AG am Plattensee) geschlossen und den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen vereinbart. Die Bereichskarte gilt ausschließlich zum Angeln!   


5. Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, melden Sie diese bitte an die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers SMS: 06 30 3503333, E-Mail: halorzes@balatonihal.hu

Wir garantieren die Anonymität des Bewerbers!


6. In den Wassereinzugsgebieten des Plattensees werden derzeit Fischkennzeichnungserhebungen durchgeführt.Wenn Sie einen gekennzeichneten Fisch fangen, senden Sie bitte die folgenden Daten an unsere Adresse: Gewicht und Länge des Fisches, Ort und Zeit des Fangs sowie das Etikett. Wenn Sie die Daten per E-Mail senden, reicht ein Foto des Fisches und des Etiketts aus, wenn die Nummerierung lesbar ist. Datenabsender werden belohnt.

II. Besondere Angelbestimmungen

a) Berechtigungen für Kartenarten


7. Das allgemeine Gebietskarte berechtigt den Angler zum Angeln auf der gesamten Oberfläche des Plattensees von Schiffen aus, die gemäß den Navigationsvorschriften als Freizeitfahrzeuge eingestuft sind, oder von Schiffen einer höheren Kategorie (mit einer Registrierungsnummer) und natürlich von einem Ruderboot aus , auch zum Angeln an Land. (Diese Karte berechtigt den Angler nicht zur Hineinschleppen/Hineintragen Methode!)

8. Das Küstenzone-Karte gilt für das Angeln am Plattensee bis zu 1500 m vom Ufer entfernt, vom Ufer oder von einem Wasserfahrzeug ohne Registrierungsnummer. (Berechtigt den Angler nicht zur Hineinschleppen/Hineintragen Methode!) Der Inhaber einer jährliche Küstenzone-Karte hat die Möglichkeit, zusätzliche 24-Stunden- und 72-Stunden- Gebietskarte zu kaufen.


9. Darüber hinaus gelten alle allgemeine und Küstenzone-Gebietskarte für die folgenden Angelgebiete des Plattensees und seines Wassersystems (Wassergebietcode: 14-002-2-1):

Auf den einströmenden Gewässern aus der Mündung des Plattensees auf folgenden Strecken:

-auf der Nyugati övcsatorna (Westkanal) bis zur Mündung des Határkülvíz-Kanals (Csömendi-Graben) sowie auf der Sári- und Cigány-belvízcsatorna (Sári-Binnenkanal und dem Cigány-Binnenkanal) zwischen der Straße nach Somogyszentpál und dem Nyugati övcsatorna (Westkanal).

-auf dem Fluss Zala bis zur Eisenbahnbrücke von Fenékpuszta.

-auf dem Hévíz-Kanal von der Mündung bis zum 50 m stromabwärts gelegenen Abschnitt, gemessen von der Schleuse des Sees, am Páhoki-Kanal von der Mündung bis zum Hévíz-Kanal

-weiterhin am Kis-Balaton (Klein-Balaton)- Stausee Nr. 1 (Wassergebietcode: 20-019-2-1), auf beiden Seiten der Straße zwischen Zalavár und Zalaszabar, am Südufer des Zala-Flussbettes vom Zufluss vom Bárándi-patak (Bárándi-Strom) bis zur Barriere 50 Meter unter dem Zalavári-Versteck (Zalavár-Brücke) sowie auf dem Babos-sziget (Babos-Insel) und auf dem Kányavári-sziget (Kányavári-Insel).

- am Egyesített-övcsatorna (Vereinigter Gürtelkanal) von der Bárkázó-híd (Lastkahnbrücke) zum Einfluss des Gyöngyös-Baches,

- am Fenyvesi-nyomócsatorna (Fenyvesi-Druckkanal) zum Pumpenhaus,

- am Keleti-Bozót-csatorna (Östlicher Buschkanal) zur Brücke zwischen Lengyeltóti und Buzsák,

- am Jamai-Patak (Jamai-Bach) zur Entwässerungsschleuse des Fischteichs in Bugaszeg,

- am Tetves-Patak (Tetves-Bach) zur Entwässerungsschleuse der Fischteiche von Balatonlelle,

- am Kismetszés-Bach zur Hauptstraße Nr. 70,

- am Nagymetszés-Bach zur Holzbrücke in Szólád,

- an den Bächen Lesence, Kétöles, Tapolca, Egervíz und Burnót sowie am Egermalom-Kanal bis zur Hauptstraße Nr. 71

- Auf dem Határkülvíz-csatorna (Határkülvíz-Kanal), auch bekannt als Csömendi-árok (Csömendi-Graben), vom Einfluss auf den Nyugati-övcsatorna (Westgürtelkanal) bis zur Brücke zwischen Nikla und Csömend.

 

Weitere Details zu den oben genannten Angelplätzen, Ticketschalterstandorten und anderen nützlichen Informationen finden Sie auf der Karte unter www.adatbazis.balatonihal.hu.


10. Die wöchentliche und die 72-StundenHineinschleppen/Hineintragen Methode-Karten berechtigen den Angler, die Hineinschleppen/Hineintragen Methode vom Ufer oder von einer im Wasser stehenden Plattform mit der Einhaltung der Verordnung von dieser Methode, die auf die Karte beigefügt ist. Diese Karten berechtigen den Angler nicht, Fische zu halten!


11. Die zusätzlichen allgemeinen 24-Stunden- oder 72-Stunden-Karten berechtigen den Angler zum Angeln auf der gesamten Oberfläche des Plattensees von Schiffen, die gemäß den Navigationsvorschriften als Freizeitfahrzeuge eingestuft sind, oder von Schiffen einer höheren Kategorie (mit einer Registrierungsnummer). Es kann nur von einem Angler gekauft werden, der ein jährliches Küstenzone-Karte besitzt.


12. Die Jahreskarte für den Kis-Balaton (Kleiner Balaton) gilt für den Kis-Balaton-Stausee Nr. 1 Küstenbereiche gemäß Punkt 9.


13. Die Jahresgebietskarte für den Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal) gilt für den Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal) von der Brücke an der Rákóczi Ferenc Straße bis zur Mündung des Határkülvíz-Kanals (Csömendi-Graben) und auch am der Sári-belvízcstorna und Cigány-belvízcsatorna (Sári-Binnenkanal und dem Cigány-Binnenkanal) zwischen der Straße nach Somogyszentpál und dem Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal), sowie am Határkülvíz-csatorna (Határkülvíz-Kanal), auch bekannt als Csömendi-árok (Csömendi-Graben), vom Einfluss auf den Nyugati-övcsatorna (Westgürtelkanal) bis zur Brücke zwischen Nikla und Csömend.


14. Die territoriale Gültigkeit der Touristen-Gebietskarten entspricht der der Küstenzone- Bereichskarten. Die Touristen-Gebietskarte kann nur von einem Angler gekauft werden, der über eine jährliche nationale Touristen-Angelschein verfügt. Darüber hinaus kann der Inhaber einer jährlichen nationalen Touristen-Angelschein nur mit eine Touristen-Gebietskarte bedient werden.


15. Angler, die Angelkarte für Erwachsene gekauft haben, dürfen gleichzeitig  zwei Ruten verwenden. Von Erwachsenen dürfen täglich höchstens 5 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 3 St. zu einer Fischart gehören dürfen, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behaltet werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 10 kg zu fangen.


16. Angler, mit Junior-Karte oder mit Touristen-Gebietskarte dürfen gleichzeitig eine Rute verwenden. Von Jugendlichen dürfen täglich höchstens 3 St. mit Größenlimitation geschützte Fische gefangen werden, von denen 2 St. zu einer Fischart gehören können, aber keine Art ist mit Gewicht über 10 kg zu fangen. Wird ein Fisch von Gewicht über 10 kg gefangen, darf es behalten werden, aber diese Fischart darf an demselben Tag nicht mehr geangelt werden. Von den mit Größenlimitation nicht geschützten Fischarten sind 5 kg zu fangen.


17. Angler, mit Kinder-Karten dürfen gleichzeitig  eine Rute und ein Köderfischnetz verwenden, aber nur wenn der Netz nicht größer als 1x1 Meter ist. Kinder dürfen mit einer Angeln und mit beliebigen Methode (auf Grund, Spinnfischen, mit der Pose) angeln. Sie dürfen 1 St. den Größenbeschränkung unterliegenden Fisch und 3 Kilogramm den Größenbeschränkungen nicht unterliegenden Fisch fangen. Inhaber von Kinder-Karten dürfen nur in Gegenwart eines erwachsenen Anglers, der ein Ticket für den allgemeinen Bereich besitzt, von einem Schiff mit einer Registrierungsnummer aus fischen.


18. Abgesehen vom Angelruten darf der Angler ein Köderfisch-Hebenetz mit einer Oberfläche von maximal 1 m2 verwenden, das zum Sammeln von fangbaren Köderfischen von höchstens 15 cm erforderlich ist, die ausschließlich zum Angeln verwendet werden.


19. Mit 24 Stunde-karte für einen Tag dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für einen Tag bestimmt sind.


20. Mit 72 Stunden-karte dürfen nur so viele Fische gefangen werden, wie viele nach dem Gesetz für  3 Tage bestimmt sind. Tagesbegrenzung ist nach dem Gesetz gültig.


 b) Mengenmäßige Beschränkungen, Größenbeschränkungen und Schonzeiten


21. Der erwachsene Angler darf im Laufe des Jahres insgesamt 100, der jugendliche Angler 50 Stück und Kinder 20 den Größenbeschränkungen unterliegenden Fische fangen. Nach dem Erreicher der Quote es besteht keine Möglichkeit, eine zweite Karte zu kaufen.


22. Die Besitzer einer Jahresgebietskarte für den Kis-Balaton (Kleiner Balaton) oder eine Jahresgebietskarte für den Nyugati övcsatorna (Westgürtelkanal) dürf im Laufe des Jahres insgesamt 30, den Größenbeschränkungen unterliegenden Fische fangen. Nach dem Erreicher der Quote es besteht keine Möglichkeit, eine zweite Karte zu kaufen.


23. Im Kleinen-Balaton darf täglich nur ein mit Größenlimitation geschützter Raubfisch gefangen werden. ( Zander, Hecht, Wels, Wolgazander, Rapfen)


24. Im Unterschied zum Fisherei-gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) sind die Größenbeschränkungen am Plattensee und seinen Wassersystem: Karpfen: 35 cm, Zander: 35 cm, Rapfen: 45 cm, Hecht: 45 cm. Der Wels ist geschützt unabhängig von seiner Größe während ihr Schonzeit.

 

25. Im Unterschied zum Fisherei-Gesetz CII./2013., und der Verordnung 133/2013. (XII.29.) Vorschriften, die Fanggrenzen berücksichtigen, kann nur ein Stück Rapfen pro Tag gehalten werden.


26. Es ist verboten, Karpfen die mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse messen, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, den Fisch rücksichtsvoll und sofort wieder  zurückzusetzen.


27. Es ist nur gestattet pro Tag EINEN Zander, der mehr als 70 cm von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse misst, zu behalten! Der Angler ist verpflichtet, jeden weiteren Zander mit mehr als 70 cm rücksichtsvoll und sofort wieder zurückzusetzen.


 28. Aus Hechte die mehr als 75 cm von der Spitze der Nase an der Basis der Schwanzflosse messen darf man nur EINEN Stück halten! Angler sind verpflichtet, weitere gefangene Hechte die größer als den oben genannten Messen sind rücksichtsvoll und sofort frei zu setzen (nach möglicherweise ein paar schnelle Fotos).


29. Das Schonmaß für Flussbarsche ist 15 cm, gemessen von der Spitze der Nase bis zur Basis der Schwanzflosse. Es ist erlaubt höchstens 2 kg Barsch pro Tag zu behalten. (Der Barsch ist nicht in der Jährliche 100 Stück Quote einbezogen, aber muss in der täglichen Quote der 10 kg „andere Fischarten“ eingerechnet werden.) 


30. Es ist VERBOTEN die im Balaton und seinen Wassersystemen gefangene Rutte/ Aalrutte/ Quappe (Lota lota) zu behalten!

 

Mengenmäßige Beschränkungen, Größenbeschränkungen und Schonzeiten Gemäß der Angelordnung am Plattensee und dem Kalender 2021 aktualisiert


Fischart

Schonzeit

Mindestmaß

Mengenmäßige Beschränkung pro Tag

Weitere Beschränkungen

Hecht

02. 01 - 04. 30.

mindestens 45 cm

3 St

Über 75 cm 1 Stück  darf behaltet werden  pro Tag

Rapfen

03. 01 - 04. 30.

mindestens 45 cm

1 St

Barsch

03. 01 - 04. 30.

mindestens 15 cm

-

Höchstens 2 kg  darf behaltet werden pro Tag

Zander

03. 01 - 04. 30.

mindestens 35 cm

3 St

Über 70 cm 1 Stück  darf behaltet werden  pro Tag

Wolgazander

03. 01 - 06. 30.

mindestens 25 cm

3 St

Ziege

04. 15 - 05. 31.

mindestens 20 cm

-

Döbel

04. 15 - 05. 31.

mindestens 25 cm

3 kg

Aland

04. 15 - 05. 31.

mindestens 20 cm

-

Zährte

04. 15 - 05. 31.

mindestens 20 cm

-

Nase

04. 15 - 05. 31.

mindestens 20 cm

-

Barbel

04. 15 - 05. 31.

mindestens  40 cm

3 St

Karpfen

05. 03 - 05. 31.

Voraussichtlich aufgelöst!

mindestens  35 cm

3 St

Obligatorische Zurückzetsung über 70 cm

Schleie

05. 03 - 06. 15.

mindestens 25 cm

3 St

Wels

05. 03 - 06. 15.

mindestens 60 cm

3 St

Die Schonzeit der Wels gilt für alle Größen.

Bachforelle

10. 01 - 03. 31.

mindestens 22 cm

3 St

Quappe

Es ist verboten, das ganze Jahr über zu behalten!


 c) Saisonale Beschränkungen

 

31. Vom 1. März bis zum 30. April ist auf den ganzen Plattensee verboten Köderfische, Fischschnitte oder Kunstköder auf jedem Angelplatz (Küste, Plattforme, Wasserfahrzeuge oder im Wasser stehend) halten oder mit diesen zu angeln. Es ist weiterhin verboten Rapfen, Hecht, Wolgazander, Barsch und Zander beizuhalten. (Köder aus Gummi / Silikon / Styropor, die Mais oder andere Samen oder Pellets imitieren, gelten in diesem Punkt der Fangverordnung nicht als Kunstköder, daher ist ihre Verwendung für das Friedfisch-Angeln gestattet.)

 

32. Zwischen dem 1. und 30. April ist das Angeln  nur vom Ufer aus erlaubt. In diesem Zeitraum ist es verboten von Wasserfahrzeugen (einschließlich Segelschiffe , Boote, etc.), Wassersportausrüstungen (Kajak, Kanu, Surfbrett, etc.) und Badeausrüstungen  zu angeln. In den folgenden zwei Gebiete des nördlichen Ufers ist nur das Angeln von Friedfischen erlaubt, jedoch nur innerhalb von 50 Metern Entfernung zum Uferschilf und nur im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Termine geben die Abfahrt vom Hafen sowie die Ankunft im Hafen an! Die Benutzung und das Mitführen von Kunstködern, Köderfischen, Fischschstücken etc . ist untersagt.  Es ist ebenfalls verboten in den oben genannten Schutzzeiten im Boot Rapfen, Hecht, Wels, Wolga-Zander, Barsch und Zander zu beangeln und zu behalten! Die oben genannten Zeiten beziehen sich auf die Abfahrt und Ankunft im Hafen! Mit Ausnahme der beiden Küstenstreifen ist es in dieser Zeit VERBOTEN jede Art von Angelausrüstung auf Wasserfahrzeugen mitzuführen! Die Fischerei-Stege ohne Verbindung zum Ufer - mit Ausnahme der beiden genannten Küstengebieten – können nur  watend angegangen werden. Küstenstrecken zum Angeln erlaubt:

 

o   An der nördlichen Küste des östlichen Becken der Plattensee: in Balatonkenese von der Eingang des Hafen vom Peremartoner Angelverein (Peremartoni HE) (47°02’21,5”N; 18°04’15,9”E) bis die Mündung der Aszófő-Bach (Aszófői-séd) in Balatonfüred (46°55’55,4”N; 17°51’36,1”E);

 

o   An der nördlichen Küste des mittleren und westlichen Beckens des Plattensee: vom Eingang des Hafen von Bozsaer Angelverein (Bozsai HE) (46°54’39,6”N; 17°49’45,2”E) bis zum Grenzpunkt in Keszthely, 150 Meter südlich vom Hafen des Angelvereins der Erdölindustrie (Kőolajipari Sporthorgász Egyesület) (46°43’24,3”N; 17°14’48,2”E).

 

33. Vom 15. April bis 15. Juni es gilt ein allgemeines Fischereiverbot südlich von der Bambi-Brücke auf der Keleti-Bozót-csatorna (46 ° 44'09.0 "N 17 ° 33'54.1" E) und südlich von der Kéthelyi-Brücke (46 ° 39'58.8 "N 17 ° 24'49.0" E) auf der Nyugati-övcsatorna, einschließlich der Cigány-csatorna, Sári-csatorna und der Határ-külvíz-csatorna). An und am Ufer der oben erwähnten Wasserflächen, ist das Besitz vom jeglicher Art von Ausrüstung, die zum Angeln geeignet verboten, Fischerei auf den Strecken zwischen den erwähnten Brücken und den Einlässen der genannten Kanäle zum Plattensee ist erlaubt, aber es ist  verboten  Karpfen oder Wels zu behalten.


 34. Vom 1. November bis zum 31. März darf man von Wasserfahrzeuge von 06:00 bis 22:00 Uhr angeln, das Nachtfischen ist verboten! Die Termine geben die Abfahrt vom Hafen sowie die Ankunft im Hafen an! Uferangeln ist von dieser Bestimmung nicht betroffen.


35. Innerhalb von 50 Metern Entfernung von der Brücke auf dem Fluss Zala in Zalavár darf man nur mit einem Einzelhaken angeln, außerdem ist es verboten zwischen 1 Dezember – 30. April, mit der Spinnmethode zu fischen.

d) Einschränkungen hinsichtlich der Angelmethoden


36. Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist nur Personen erlaubt, die im Besitz eines speziellen Bereichskarte zum Hineinschleppen/Hineintragen der Köder (Jahres-, Wochen- oder 72-Stunden-Karte) sind. Dabei gilt es die getrennt beigefügten Verordnung und die als Anhang bei die angeführten Erlaubnisse oder den Bestimmungen auf unserer Website zu folgen (www.balatonihal.hu/behuzoshorgaszat). Hineinschleppen/Hineintragen der Köder ist das Angelmethode wenn der Abstand zwischen dem Haken und der Angelrute wird nicht nur durch die Wurfkraft bestimmt, also der Angler bringt ihre Köder mit der Hilfe einem Geräte (z.b. Boot, Futterboot mit Fernbedienung, andere erlaubte Wasserfahrzeuge) oder ohne den Köder hinein zu würfen, in die Wasser zu Fuß gehend oder schwimmend es hineinbringt, und nachdem er den Biß am Ufer oder an einem mit dem Ufer verbundene Steg erwartet. Es gilt auch als Hineinschleppen, wenn der Angler zu Fuß ins Wasser geht und seinen Köder im Wasser stehend auswirft, solange der durchschnittliche Wasserstand des Balaton über 80 cm (www.hydroinfo.hu) ist. Jeden Verstoß diesen Regulierung gilt als Verstoß der Angelordnung am Plattensee! 


37. Die Benutzung eines Futterbootes mit Fernbedienung ist verboten. Als Ausnahme gilten Angler die eine gültige Karte besetzen, die ihnen das Hineinschleppen/Hinentragen Methode erlaubt und sich gültig eingecheckt haben.


38. Zu schleppen ist mit einer, in der Hand gehaltenen Rute erlaubt.


39. Auf gefrorenen stillen Wasseroberflächen ist Eisfischen nur möglich, wo dies nicht verboten ist und wenn das Eis mindestens 10 cm dick ist, und schmilzt oder bewegt sich nicht. Der Angler muss das Loch nach Beendigung des Angelns deutlich markieren.

e) Weitere Beschränkungen


40. Es ist obligatorisch, die mit Codenummern gekennzeichneten Fischarten im Anglertagebuch mit Verwendung der entsprechenden Codenummer (1-10) anzumelden.


41. Die Einhaltung gelegentlicher, regelmäßiger Fangverbote, die während der Angelwettbewerbe verhängt werden, ist obligatorisch.


42. Wenn man in der Nacht oder bei schlechter Sicht angelt, muß er die Angelplatz am Ufer oder die Wasserfahrzeuge und Angelstege beleuchten mit einem Licht, das aus jedem Blickwinkel sichtbar ist.


43. Das Angeln und Bootfahren innerhalb der mit gelben Bojen markierten Schutzgebiete ist verboten! Die Liste der ausgewiesenen Bereiche finden Sie auf der Website www.balatonihal.hu.


44. Das Angeln vom Ufer oder einer Plattform aus ist am Plattensee vom östlichen Ende des Strandes bei Örvényes in Richtung Tihany bis zur Westgrenze der Küste des Tihany Yacht Club mit Ausnahme des MOHOSZ-Steinpiers verboten.


III. Fischschutzbestimmungen


45. Es ist verboten, absichtlich für jede Fischart zu angeln, die unterhalb der Größenbeschränkung ist (im Fall, wenn die Art durch Größenbeschränkung geschützt ist) oder die durch Schonzeit, zum Zeitpunkt des Fischerei geschützt ist, auch wenn der Angler die Fisch wieder frei lässt! Wenn der Angler diese Fische wiederholt und unabsichtlich fängt, soll er eine andere Fangmethode wählen oder Angelplatz wechseln.


46. Beim Angeln mit lebendigem oder totem Köderfisch oder Fischstücken, dürfen nur Einzelhaken verwendet werden! Die Verwendung von Doppelhaken und Drillingen ist verboten um die nachwachsenden Fische zu schützen! Die Welsangelmethoden mit lebenden Köderfischen von mindestens 15 cm gelten als Ausnahmen.


 47. Die regelrecht gefangenen, mit Größenlimitation geschützten Fische, die mitzunehmen sind, sollen vom Angler noch am Ufer schnell und schonend getötet werden. Es ist verboten, lebende Fische zu transportieren!


48. Es ist verboten, den gefangenen, ins Fischnetz gelegenen, auf das Seil gebundenen Fisch umzutauschen, später zurückzulassen. Der zurückzulassende Fisch muss sofort nach dem Fang ins Wasser gelassen werden.


49. Einen Fangbeutel zu verkaufen und zum wirtschaftlichen Ziel zu tauschen ist verboten!

50. Der Angler darf seinen Fang nicht verschenken, und er muss seinen Fang ausschiesslich in/an seinem eigenen Setzkescher oder Stringer lagern! Angler dürfen die Beute am Ufer nicht verschenken, und sie müssen die ausschiesslich in ihrem eigenem Setzkescher oder Stringer lagern! Es ist ebenso verboten den Fang durch einen zweiten Person transportieren zu lassen vor dem Ende der Angelzeit.


51. Wenn man mehrere Tage hintereinander angelt, darf der Angler (in seinem Besitz in Wasserfahrzeugen oder am Angelplatz) höchstens die Menge an Fischen behalten, die für 2 Kalendertage erlaubt sind (z. B. höchstens 6 Stück Zander), falls der Angler hat diese Fische unter Einhaltung der Fangbeschränkungen gefangen und er hatte diese im Fangtagebuch gebucht, aber nicht länger als 48 Stunden. 


52. Setzkescher oder Käfige aus Metall oder Draht dürfen nicht benutzt werden.


53. Die Angelausrüstung gilt als beaufsichtig in folgenden Fällen: 

a.       Der Angler hält sich innerhalb von 50 m Reichweite von seine Ruten auf und kann  auf das Signal des Bissanzeigers sofort reagieren und mit dem Drill unmittelbar beginnen.

b.      Der Angler hält sich an dem Wasser auf, um den Fisch zu drillen, freizusetzen, zu füttern oder (im Fall eines Besitzes einer Erlaubnis) seine Montage hinein zu schleppen.


54. Am Tag der Fischbesatzes ist es verboten innerhalb eines Radius von 200 m vom Ort des Besatzes zu angeln.


IV. Ethische Standards


55. Das gesamte Becken des Plattensees ist eine Wasserstraße, die für die Wasserverkehr geeignet ist. Vor diesem Hintergrund darf der Angler keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Fahrer des Wasserfahrzeugs geltend machen, wenn seine Angelausrüstung durch das Wasserfahrzeug beschädigt wird. Der Angler - insbesondere der, der das Hineinschleppen/Hineintragen der Köder Methode ausführt - kann die Möglichkeit eines Schadens minimieren, insofern er die verfügbaren technischen Lösungen, z.B. Absinkbleie verwendet.


V. Landnutzungs- und Umweltschutzvorschriften


56. Es ist verboten, auf verschmutzten Angelplatz Angeln zu beginnen oder fortzusetzen. Nach dem Fischfang muss der Platz sauber hinterlassen werden.


57. Es ist verboten, den Fangbeutel auf dem Angelplatz zu putzen.


58. Es ist obligatorisch, die örtlichen Hafenvorschriften und die auf einer Tafel angezeigten örtlichen Fischereivorschriften und Landnutzungsvorschriften an den einzelnen Küsten einzuhalten! Bei Verstoß gegen die Hafenordnung kann die Bereichskarte entzogen werden!


59. Das Platzieren einer Boje oder Stange im Balaton-Bett ist nur während der Angelzeit zulässig. Der Fischer ist verpflichtet, diese nach dem Ende der Angeln zu entfernen.


60. Es ist verboten, Pflanzen im Wasser und am Ufer zu beschneiden, zu beschädigen und das Gebäude zur Uferbefestigung aufzulösen, zu beschädigen.


61. Es ist nicht erlaubt einen Angelplatz zu reservieren. Als Ausnahme gilten Pfeiler mit offizieller Erlaubnis und Privat besessene Seeufern.


VI. Besondere Anforderungen für kombinierte und zusammengeführte Gebietskarten


62. Die von MOHOSZ ausgestellten nationalen zusammengeführte Gebietskarten gelten hinsichtlich der territorialen Gültigkeit und anderer Privilegien als Küstenzone-Karten.


63. Von HOFESZ und RDHSZ ausgestellte zusammengeführte Gebietskarten berechtigen zum Angeln auf dem Plattensee vom Ufer bis zu 1500 Metern in Richtung Wasser.


VII. Verstöße mit hoher Priorität und geltende Sanktionen


64. Im Falle eines offensichtlichen oder wiederholten Verstoßes kann der beleidigende Angler für einen längeren Zeitraum vom Kauf der Balaton-Gebietskarte ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann der Angler nach Ablauf des Verbots die Gebietskarte nur noch einmal im Zentrum von BHNp Zrt erworben. Die Prioritätsverstöße, die den Widerruf und das Verbot des Kaufs einer Gebietskarte rechtfertigen und die Dauer des Verbots:

  

Strafen für eklatante und wiederkehrende Verstöße gegen die Vorschriften

Tat

Verbot, ein Bereichskarte zu kaufen

Verbrechen im Zusammenhang mit Fischen oder Angeln (z. B. Diebstahl von hohem Wert, Wilderei, Tierquälerei)

3-5 Jahre

 

Ablehnung oder Abneigung gegen die Umsetzung der Maßnahmen eines Gerichtsvollziehers

Transport oder der Versuch, lebende Fische über der Größenbeschränkung zu transportieren

Verstoß gegen Maximalmaßbeschränkungen:

Markierung, Verstümmelung von Fischen

Verstoß gegen Quantitative Fangbeschränkungen:

1-5 Jahre

Nicht autorisiertes Fischen einer Person unter Verbot:

1 bis 5 Jahre, aber mindestens die doppelte Dauer des Verbots

 

Verletzung durch eine Fischereibehörde festgelegt:

1 bis 3 Jahre, aber zumindest die Dauer des Verbots

 

Verstoß gegen die Regeln der  Fangbuchführung (Fälschung oder Änderung der eingegebenen Daten, Fehler bei der Eingabe eines oder mehrerer Fische)

1-3 Jahre

Beibehaltung von Fischen, die durch Schonzeit geschützt oder gesetzlich geschützt oder nicht fangbar sind.

Verstoß gegen Mindestmaßbeschränkungen:

Abgeschlossener oder versuchter Transport von lebendem, mit Größenbeschränkung geschützte Fischen

Verwendung von mehr als 4 Ruten:

Verletzung des Bootsangelnverbots im April:

2 Jahre

Beibehaltung von einheimischen Fischen im Besitz eines Hineinschleppen/Hineintragen-Jahreskarte:

Hineinschleppen ohne gültige Karte für diese Methode:

Sonstige Verstöße gegen lokale Fischereivorschriften:

3 Monate bis 1 Jahr

Bei mehrere eklatanten Verstößen können die Verbotszeiten kumulativ sein!

 

Wiederholung: Wenn ein Angler wiederholt einen der oben aufgeführten eklatante und wiederkehrende Verstöße gegen die Vorschriften begeht (nachdem er dafür bestraft wurde), wird die Dauer des Verbots das Doppelte des Originals betragen.

Wenn ein Angler für eine Tat bestraft wird, die hier nicht aufgeführt ist, und innerhalb der nächsten 3 Jahre jegliche Art von Verstoß begeht, wird er für 2 Jahre verboten.

 

VIII. Schlussbestimmungen


65. Der Aussteller der Gebietskarte und die Angelorganisation als juristische Person haften nicht für Unfälle und Schäden in den von ihm verwalteten Gebieten und schließen ihre Haftung für Schadensersatz aus.


66. Angler dürfen Geräte, die an der Küste, in Angelgebieten, Angel- und Wasseranlagen aufgestellt sind, ausschließlich auf eigenes Risiko verwenden.


67. In anderen Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, das Bürgerliche Gesetzbuch, Gesetze zur Fischerei, zum Fischereimanagement, zu Fischschutz-, Umwelt- und Naturschutzgesetzen sowie Gesetze zu Strafverfolgungsmaßnahmen und MOHOSZ-Vorschriften sowie die Regeln des Anglervereins Disziplinarvorschriften sind anzuwenden.


Siófok, 01.04.2021